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Service | Förderungen

» Infos zu aktuellen Wärmepumpenförderungen

 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Investitionssumme 1. Wohneinheit: max. 30.000 EUR, 2. bis 6. WE je 15.000 EUR usw.
Aufgepasst! Liegt Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr erhalten Sie eine zusätzliche Förderung von + 30 %! bis max. 70 %

 

Förderung HEIZUNGSTAUSCH 2024

BEG EM – Antrag ab 01.01.2024 (KfW)

Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit:
30.000 €

ab 2. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €
30 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer
+ 5 % Effizienzbonus
für alle Sanierer
bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln
+ 20 % Geschwindigkeitsbonus*
für Wohneigentümer bei Austausch von Gaszentral-, Biomasse- (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle- Nachtspeicher-Heizung
+ 30 % Einkommensbonus
für selbstgenutzte Wohneigentümer
mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 €
Max. Förderung 2024 für 1. Wohneinheit:
70 % Zuschuss** = 21.000 €

* Der Geschwindigkeitsbonus ist degressiv angelegt und reduziert sich ab dem Jahr 2029 jährlich um 3 %.

** Max. 70 % Zuschuss sind für selbstnutzende Wohneigentümer möglich, für Vermieter liegt die Obergrenze bei 55 %. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie BEG EM 2024 im Bundesanzeiger.

Quelle: energie-fachberater.de / Alle Angaben ohne Gewähr!

Ansprechpartner Förderung:

Bild von Sabine Buettner

Sabine Büttner