Service | Förderungen
» Infos zu aktuellen Wärmepumpenförderungen
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Investitionssumme 1. Wohneinheit: max. 30.000 EUR, 2. bis 6. WE je 15.000 EUR usw.
Aufgepasst! Liegt Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr erhalten Sie eine
zusätzliche Förderung von + 30 %! bis max. 70 %
Förderung HEIZUNGSTAUSCH 2024
BEG EM – Antrag ab 01.01.2024 (KfW) |
Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit: 30.000 € ab 2. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 € |
30 % Zuschuss Basisförderung für alle Sanierer |
+ 5 % Effizienzbonus für alle Sanierer bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln |
+ 20 % Geschwindigkeitsbonus* für Wohneigentümer bei Austausch von Gaszentral-, Biomasse- (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle- Nachtspeicher-Heizung |
+ 30 % Einkommensbonus für selbstgenutzte Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 € |
Max. Förderung 2024 für 1. Wohneinheit: 70 % Zuschuss** = 21.000 € |
* Der Geschwindigkeitsbonus ist degressiv angelegt und reduziert sich
ab dem Jahr 2029 jährlich um 3 %.
** Max. 70 % Zuschuss sind für selbstnutzende Wohneigentümer möglich,
für Vermieter liegt die Obergrenze bei 55 %. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich
der Veröffentlichung der Förderrichtlinie BEG EM 2024 im Bundesanzeiger.
Quelle: energie-fachberater.de
/ Alle Angaben ohne Gewähr!
Ansprechpartner Förderung:
Sabine Büttner